Ob Industrie-, Handwerks- oder Servicebetrieb, ob Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, ob Instandhaltung oder Kundendienst: Überall fallen elektrotechnische Tätigkeiten an, die grundsätzlich nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden dürfen. Doch die Praxis sieht anders aus. Mitarbeiter verschiedenster Fachrichtungen sind heute mit solchen Tätigkeiten betraut.
Deshalb wurde inzwischen der Begriff „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ in die Durchführungsanweisung zu §2 der UVV (BGV A3) aufgenommen.
Alle Vorschriften fordern jedoch eine Ausbildung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ und den entsprechenden Ausbildungsnachweis.
Teilnehmerkreis:
Dieser Lehrgang richtet sich an Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) in Industrie-, Handwerk- und Servicebetrieben, z.B. Servicetechniker, Monteure, Instandhalter aus dem Bereich der Mechanik, Facility Manager, Haustechniker
Schwerpunkte:
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf Menschen, Tiere und Sachen
- Schutzmaßnahme gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
- Praxisübungen
- Lesen von Schaltungsunterlagen
- Überprüfen von Schutzmaßnahmen
- Üben von Anschlusstechniken (Stecker, Kupplungen, Motoren)
- Austausch von Betriebsmitteln
- Umgang mit Messgeräten
- Aufgaben und Pflichten
Abschluss:
Nach erfolgreich bestandener mündlicher und schriftlicher Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat.
Stunden:
Lehrgangsgebühren:
Gern erstellen wir Ihnen ein persönliches Kostenangebot für Ihre berufliche Weiterbildung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.